
Die Mitgliedschaft versicherungspflichtiger Arbeitnehmer beginnt mit dem Tage ihres Eintritts in die Beschäftigung. Das ist im allgemeinen der Tag, an dem die Arbeit tatsächlich aufgenommen wird (siehe Versicherungspflicht). Wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht aufnehmen kann, weil er auf dem We...
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https://www.financefinder24.de/lexikon_V/versicherungsnetz.de+-+Versicherun
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